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Beschreibung
Beobachtung und Betreuung nach Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 01911 ist nur nach Durchführung eines medikamentös ausgelösten Schwangerschaftsabbruchs entsprechend der Gebührenordnungsposition 01906 berechnungsfähig.
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 08.05.2024